Die umfangreichen Änderungen des BGB haben sich auch auf den Allgemeinen Teil ausgewirkt: Neu aufgenommen wurde in § 13 der vom EG-Recht übernommene Verbraucherbegriff und in § 14 der korrespondierende Begriff des Unternehmers; das Verjährungsrecht wurde in den §§ 194-218 neu geregelt und die elektronische Schriftform in die §§ 126a und b aufgenommen.
Die Kommentierung der neuen Bestimmungen aktualisiert den Allgemeinen Teil der laufenden Auflage und bietet der Praxis Orientierung und Hilfestellung bei der täglichen Arbeit.
Bandredaktor ist Prof. Dr. Manfred Wolf (verst.); bearbeitet von Prof. Dr. Jochen Marly, Dr. Werner Niedenführ und Prof. Dr. Thomas Pfeiffer.