Einführung: Aufgabenstellung.- Die Lehre des Europäischen Verwaltungsrechts.- Gang der Darstellung.- Rechtsvergleichende Grundlegung - Institutionen und Systemstrukturen der mitgliedstaatlichen Verwaltungsrechtsordnungen: Grundzüge des deutschen Verwaltungsrechts.- Grundzüge des britischen Verwaltungsrechts.- Grundzüge des französischen Verwaltungsrechts.- Grundzüge des italienischen Verwaltungsrechts.- Grundzüge des polnischen Verwaltungsrechts.- Grundzüge des spanischen Verwaltungsrechts.- Folgerungen für die Entwicklung des Europäischen Verwaltungsrechts.- Grundlagen des Europäischen Verwaltungsrechts: Konstitutionsprinzipien der Gemeinschaftsrechtsordnung.- Die Rechtsquellen des Europäischen Verwaltungsrechts.- Rechtsbindungen und Rechtsmaßstäbe des europäischen Verwaltungsrechts.- Die Handlungsformen des Europäischen Verwaltungsrechts.- Das Rechtsschutzsystem des Europäischen Verwaltungsrechts.- Die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts.- Die Unterscheidung von Eigen- und Gemeinschaftsverwaltungsrecht.- Europäisches Eigenverwaltungsrecht: Grundlagen des Eigenverwaltungsrechts.- Rechtsinstitute des Eigenverwaltungsrechts.- Zusammenfassende Würdigung und Ausblick.- Das Gemeinschaftsverwaltungsrecht: Normative Grundlagen und Vorgaben.-Richterrechtliche Rechtsentwicklung.- Gemeinschaftsverwaltungsrechtliche Vorgaben für die mitgliedstaatliche Verwaltung.- Folgerungen für die Entwicklung des Gemeinschaftsverwaltungsrechts.- Grundstrukturen des Verbund- und Kooperationsverwaltungsrechts: Grundlagen des Verbund- und Kooperationsverwaltungsrechts.- Phänomene des Verbund- und Kooperationsverwaltungsrechts.- Rechtliche Beurteilung der kooperationsrechtlichen Erscheinungsformen.
Mit dem Europäischen Verwaltungsrecht behandelt das Buch ein wenig übersichtliches Rechtsgebiet. Ausgehend von einer rechtsvergleichenden Grundlegung wird zunächst die Basis des Europäischen Verwaltungsrechts dargestellt. Zwei zentrale Kapitel erfassen das Eigenverwaltungsrecht und das Gemeinschaftsverwaltungsrecht mit ihren spezifischen Zielsetzungen. Die Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung zeigt die Erscheinungsformen und die systematischen Zusammenhänge der Rechtsmaterie ebenso wie ihre konkrete Relevanz für die Rechtspraxis.