Bültmann & Gerriets
Ayla Dade liest aus «Like Hearts We Heal»
18.11.2025 um 19:30 Uhr
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel. § 173 Abgabenordnung
von Christoph Werner, Veronika Winter
Verlag: GRIN Verlag
Hardcover
ISBN: 978-3-656-90433-5
Auflage: 2. Auflage
Erschienen am 25.02.2015
Sprache: Deutsch
Format: 210 mm [H] x 148 mm [B] x 2 mm [T]
Gewicht: 40 Gramm
Umfang: 16 Seiten

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Klappentext

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den § 173 AO anwenden zu können, müssen zunächst folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Für die Anwendung der Rechtsnorm ist es unerlässlich, dass ein wirksamer Ver-waltungsakt gemäß §§ 118 ff. AO vorliegt.
2) Dieser Steuerbescheid enthält das Bescheiddatum, mit dem die Einspruchsfrist gemäß §355 AO zu berechnen ist.
3) Für die Berichtigung von Steuerbescheiden bei abgelaufener Einspruchsfrist sind vorrangig andere Berichtigungsvorschriften zu prüfen.
4) Die regelmäßige Festsetzungsfrist für Steuerbescheide beträgt vier Jahre nach Entstehen der Steuer.
5) Zuletzt sollte der Steuerbescheid überhaupt fehlerhaft sein, das heißt, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in seinem Steuerbescheid nicht richtig dargestellt ist. Die Besteuerungsgrundlagen müssen im Steuerbescheid falsch sein, sodass auch die festgesetzte Steuer nicht der Richtigkeit entspricht.
Nur wenn diese fünf Voraussetzungen vorliegen, sind die vorrangigen Berichtigungsvorschriften erschöpft. Als nächstes kann als mögliche Berichtigungsvorschrift der § 173 AO in Frage kommen.


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