Bültmann & Gerriets
Ayla Dade liest aus «Like Hearts We Heal»
18.11.2025 um 19:30 Uhr
Vorlesungen über die Philosophie des Rechts I
Kollegien der Jahre 1817/18, 1818/19, 1819/20
von Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Verlag: Felix Meiner Verlag
Reihe: Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Gesammelte Werke (GW) Nr. 261
E-Book / PDF
Kopierschutz: PDF mit Wasserzeichen


Speicherplatz: 21 MB
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ISBN: 978-3-7873-3414-8
Auflage: Unverändertes eBook der 1. Auflage von 2014
Erschienen am 01.01.2014
Sprache: Deutsch
Umfang: 591 Seiten

Preis: 259,99 €

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Biografische Anmerkung
Klappentext

Georg Friedrich Wilhelm Hegel wird 1770 in Stuttgart geboren. Die Tübinger Studienzeit erlebt er mit Hölderlin und Schelling zusammen als Stipendiat im Evangelischen Stift. Nach kurzer Hauslehrerzeit habilitiert sich Hegel 1801 in Jena und erhält dort auf Vermittlung Goethes 1805 eine Professur. Es folgen Stationen in Nürnberg als Rektor des Aegidiengymnasiums und ein Ruf an die Universität Heidelberg. Ab 1818 wirkt er dann als Nachfolger Fichtes an der Universität Berlin. Die hegelsche Philosophie gilt in ihrer umfassenden und einheitlichen Systematik als Vollendung des deutschen Idealismus. Hegel stirbt 1831 in Berlin vermutlich an einer Magenkrankheit.



Alle Vorlesungen Hegels über die Philosophie des Rechts sind durch Nachschriften überliefert. Sie werden in zwei Teilbänden erscheinen: Der erste Teilband läßt die Entwicklungsgeschichte der Hegelschen Rechtsphilosophie zwischen ihrer erstmaligen Konzeption als einer Philosophie des »objektiven Geistes« in der Heidelberger Enzyklopädie von 1817 und ihrer wirkungsmächtigen Formulierung in Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« von 1821 vollständig sichtbar werden.
Alle drei Rechtsphilosophie-Vorlesungen Hegels in dieser Zeitspanne stellen wichtige Entwicklungsschritte dar. So enthält schon die erste eine gegenüber 1817 wesentlich konkretisierte Philosophie der Sittlichkeit, die zweite eine erneuerte Paragraphen-Einteilung und die dritte, durch zwei Nachschriften überlieferte Vorlesung in fortlaufendem Text den im Kontext der »Karlsbader Beschlüsse« von 1819 aufschlußreichen Entwicklungsstand im unmittelbaren Vorfeld der »Grundlinien«. - Der zweite Teilband wird die Nachschriften zu den auf die »Grundlinien« folgenden Vorlesungen sowie den Editorischen Bericht und die Anmerkungen enthalten.