Bültmann & Gerriets

Reihe: Unirep Jura

ISBN: 978-3-8114-9245-5
Erschienen am
Sprache:

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Biografische Anmerkung
Klappentext

Der Autor:
Prof. Dr. Armin Engländer, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU).



Die Neuauflage:
Das Examens-Repetitorium zum Strafprozessrecht enthält das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen und ermöglicht so eine gezielte Wiederholung dieser prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts.
Der didaktischen Aufbereitung des Stoffs dienen
.70 - an zentrale höchstrichterliche Entscheidungen angelehnte - Fälle mit Lösungen
.zahlreiche Schaubilder und Übersichten sowie
.Wiederholungsfragen zur abschließenden Kontrolle des Lernerfolgs.
In die 7. Auflage eingearbeitet sind aus dem Bereich der Legislative insb. die vielfältigen Änderungen durch das "Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren", das "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs" und das "Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren". Berücksichtigt wurde auch bereits der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung" (BT-Drucks. 18/3562).
Bei der neuen Rspr. liegt ein Schwerpunkt bei wichtigen Entscheidungen zu den Urteilsabsprachen im Anschluss an das verfassungsgerichtliche Grundsatzurteil vom 19.3.2013. Genannt seien hier die Beschlüsse des BVerfG zur sog. Negativmitteilungspflicht bei unterbliebenen Verständigungsgesprächen (BVerfG NStZ 2014, 592) und zum Zeitpunkt der Belehrung gem. § 257c Abs. 5 StPO (BVerfG NJW 2014, 3506) sowie die Judikate des BGH zum Inhalt der Mitteilungspflicht bei gescheiterten Verständigungsgesprächen (BGH NStZ 2014, 221), zur Unzulässigkeit konkludent getroffener Absprachen (BGHSt 59, 21) sowie zur Möglichkeit einer Protokollrüge im Kontext der Verständigung (BGHSt 58, 310 einerseits, BGH NJW 2014, 1254 andererseits). Weiterhin wurden u.a. eingearbeitet die Beschlüsse des BVerfG zur Vergabe von Sitzplätzen für Medienvertreter im NSU-Strafverfahren (BVerfG NJW 2013, 1293) und zu den Anforderungen an den Tatverdacht bei der Hausdurchsuchung (BVerfG NJW 2014, 1650), der Anfragebeschluss des 2. Strafsenats zum Umfang der Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen im Kontext des § 252 StPO (BGH NStZ 2014, 596) sowie das Urteil des BGH zur Verletzung des Rechts auf Verteidigerkonsultation durch gezielte Nachfragen des Ermittlungsrichters (BGHSt 58, 301).


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