ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Das Management von Unternehmen ist einem steigenden Haftungsrisiko ausgesetzt. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder oder Geschäftsführer werden deshalb mittlerweile oft durch Directors' & Officers'-Versicherungen oder sonstige Haftungsfreistellungen abgesichert. Trotz der großen praktischen Bedeutung dieser Sicherungsinstrumente hat sich in Rechtsprechung und Literatur aber noch keine einheitliche Meinung über die rechtlichen Grenzen der Freistellung von Organmitgliedern herausgebildet. Stefan Thomas entwickelt daher unter Einbeziehung der aktuellen Gesetzgebung, wie dem novellierten VVG und dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung, eigenständige und übergeordnete Maßstäbe zur Bewertung von organbezogenen Freistellungsvereinbarungen.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.