ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union geben den Mitgliedstaaten zunehmend konkrete Rechtsetzungsziele vor. Paradebeispiel ist die Richtlinie des Unionsrechts. Eine wichtige Rolle spielen auch Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die deutsche Gesetzgebung ist dabei doppelt gebunden, an das Völkerrecht und an die Verfassung. Dabei stellen sich zwei zentrale Fragen: Was ist, wenn eine Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung gegen die Verfassung, insbesondere gegen Grundrechte, verstoßen würde? Und welche Auswirkungen hat eine schlichte Umsetzung internationaler Vorgaben auf die demokratischen und rechtsstaatlichen Funktionen der Gesetzgebung? Andreas Funke geht diesen Fragen nach und zeigt, wie sich die Gestalt der vom Grundgesetz verfassten auswärtigen Gewalt verändert. Letztlich lässt sich Umsetzungsrecht durchaus als eine eigene Art von Recht ansehen.
ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.