Staaten greifen zunehmend auf militärische Gewalt gegen nichtstaatliche Akteure zurück. Ob und wie nichtstaatliche Akteure in das Selbstverteidigungsrechtsregime einbezogen werden können, ist eine zentrale Frage des modernen Friedenssicherungsrechts. Shpetim Bajrami untersucht den völkerrechtsdogmatischen Rahmen, beleuchtet die methodischen Anforderungen an einen Rechtswandel und wertet anhand der entwickelten Maßstäbe die Staatenpraxis - insbesondere mit Blick auf die unwilling or unable-Doktrin - aus.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht an der Bucerius Law School; 2019 Forschungsaufenthalte am Lauterpacht Centre in Cambridge und am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.