Staatsverbrechen wie Ökozide, Migrations- oder Kriegsverbrechen sind jüngst durch zivilgesellschaftliches Engagement in das öffentliche Bewusstsein gelangt. Menschenrechtsorganisationen reichen Strafanzeigen bei Gericht ein, um öffentliche Debatten anzuregen. Mit ihren Interventionen vor dem Internationalen Strafgerichtshof machen sie die Öffentlichkeit auf Verbrechen des Globalen Nordens aufmerksam, die bislang wenig sichtbar sind. Diese strategische Prozessführung verfolgt einen rechtlichen und sozialen Wandel. Dabei nutzen zivile Akteure das Recht als Werkzeug, um breite Aufarbeitungsprozesse zu initiieren. Zugleich geraten die Akteure weltweit unter Druck und ihre Handlungsräume werden zunehmend eingeschränkt. Starke Zivilgesellschaften haben eine menschenrechtsschützende Funktion, insoweit sind völkerrechtliche Strategien zur Einbindung im Kontext der Aufarbeitung wichtig.
Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und Alicante; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.