Mit der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie im Jahr 2021 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals einen rechtlichen Rahmen für präventive Restrukturierungen geschaffen. Im englischen Recht haben präventive Restrukturierungsverfahren eine lange Tradition. Mit dem Corporate Insolvency and Governance Act 2020 hat aber auch der englische Gesetzgeber sein Restrukturierungsrecht tiefgreifend reformiert. Die Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie und die englische Gesetzesreform bieten Anlass, den Gläubigerschutz bei präventiven Restrukturierungen in beiden Rechtsordnungen vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen für Restrukturierungen einer vergleichenden Untersuchung zu unterziehen.
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Cardiff University, UK; Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2024 Promotion; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.