Bültmann & Gerriets
Körperschaftsteuergesetz
von Dietmar Gosch
Verlag: C.H. Beck
Reihe: Beck Steuerkommentare
Gebundene Ausgabe
ISBN: 978-3-406-72616-3
Auflage: 4. Auflage
Erschienen am 14.06.2020
Sprache: Deutsch
Format: 249 mm [H] x 175 mm [B] x 58 mm [T]
Gewicht: 1757 Gramm
Umfang: 2086 Seiten

Preis: 189,00 €
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Klappentext

Zum Werk
Der "Gosch" bietet die vollständige Kommentierung des Körperschaftsteuergesetzes einschließlich der Übergangsvorschriften (Anrechnungsverfahren). Die klare, praxisnahe und mit zahlreichen Beispielen und Schaubildern angereicherte Kommentierung bringt Licht ins Dunkel des von zahlreichen Änderungen betroffenen Körperschaftsteuerrechts.
Vorteile auf einen Blick

  • prägnante Kommentierung, zugleich wissenschaftlich fundiert
  • hochqualifiziertes Autorenteam
  • zahlreiche Beispiele und Schaubilder

Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt u.a. alle Änderungen durch die seit der letzten Auflage verkündeten Änderungsgesetze:
  • Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz)
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
  • Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
  • Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
  • Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung
  • Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2018)
  • Brexit-Steuerbegleitgesetz
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
  • Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)
  • Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
  • Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Referentenentwurf)

Zielgruppe
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.


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