Zum Werk
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM - ist vom Gesetzgeber als ein Instrument der betrieblichen Rehabilitation eingeführt worden. Ein strukturiertes Verfahren kann neben der Klärung von möglichen Maßnahmen im Rahmen eines BEM-Verfahrens auch zur Verringerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten und den damit verbundenen betrieblichen und finanziellen Belastungen des Arbeitgebers führen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können über ein BEM-Verfahren nach einer Erkrankung auch früher wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Hierbei kann auch eine finanzielle Unterstützung durch die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter erfolgen.
Vorteile auf einen Blick