Zum Werk
Das Handwerk nimmt innerhalb des Gewerberechts eine besondere Stellung ein. In der Handwerksordnung hat es eine intensive Regelung erfahren. Von besonderer Bedeutung für das Handwerk sind neben den ordnungsbehördlichen Vorschriften insbesondere die Regelungen über die für die Berufszulassung notwendigen Befähigungsnachweise (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Eintragung in die Handwerksrolle).
Der Kommentar erläutert in präziser und verständlicher Form neben den Vorschriften der Handwerksordnung auch die für die Lehrlingsausbildung maßgeblichen Vorschriften über das Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz. Damit werden die für die Ausübung handwerklicher Berufe relevanten gesetzlichen Rahmenvorschriften behandelt.
Vorteile auf einen Blick