Bültmann & Gerriets
Aufstellung internationaler Konzernabschlüsse
Arbeitskreis Weltabschlüsse der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V.
von Kenneth A. Loparo
Verlag: Gabler Verlag
Hardcover
ISBN: 978-3-409-16181-7
Auflage: 1979
Erschienen am 01.01.1979
Sprache: Deutsch
Format: 244 mm [H] x 170 mm [B] x 7 mm [T]
Gewicht: 216 Gramm
Umfang: 116 Seiten

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Inhaltsverzeichnis
Klappentext

I. Grundlagen der Rechnungslegung für die Aufstellung internationaler Konzernabschlüsse.- A. Rechtsgrundlagen.- B. Organisation.- II. Konsolidierungskreis.- 15. Grundsatz: Analoge Anwendung des § 329 Abs. 2 AktG auf den befreienden Weltabschluß.- 16. Grundsatz: Betätigungs- und Transferbeschränkungen von ausländischen Konzernunternehmen.- 17. Grundsatz: Keine weiteren Einschränkungen des ausländischen Konsolidierungskreises für den Weltabschluß.- 18. Grundsatz: Stetigkeit des Konsolidierungskreises.- III. Währungsumrechnung.- A. Grundlagen der Währungsumrechnung.- B. Umrechnung der Bilanz.- C. Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung.- D. Behandlung der Umrechnungsdifferenzen.- IV. Kapitalkonsolidierung.- A. Methoden der Kapitalkonsolidierung.- B. Gegenstand der Kapitalkonsolidierung.- C. Ausweis der Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung.- D. Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz.- E. Abschreibung konsolidierter Beteiligungen.- F. Gliederung des Eigenkapitals.- V. Schuldenkonsolidierung.- 58. Grundsatz: Vollständigkeit der Schuldenkonsolidierung.- 59. Grundsatz: Erfolgsneutrale Aufrechnung gleichwertiger Aktiv- und Passivposten.- 60. Grundsatz: Aufrechnung bei zeitlichen Buchungsunterschieden.- 61. Grundsatz: Umrechnung und Bewertung von Währungsforderungen und -Verbindlichkeiten.- 62. Grundsatz: Aufrechnung bei sachlichen Buchungsunterschieden aus unterschiedlichen Wertansätzen in den Einzelabschlüssen.- 63. Grundsatz: Aufrechnung bei fehlenden Gegenposten für Passivposten in Einzelabschlüssen.- 64. Grundsatz: Behandlung von Aufrechnungsdifferenzen aus Vorjahren.- 65. Grundsatz: Aufrechnung eingeforderter ausstehender Einlagen auf das Kapital der Obergesellschaft.- 66. Grundsatz: Aufrechnung eingeforderter ausstehender Einlagenauf das Kapital von Untergesellschaften.- 67. Grundsatz: Eliminierung von Eventualverbindlichkeiten und sonstigen Haftungsverhältnissen.- VI. Eliminierung konzerninterner Erfolge.- A. Anwendungsbereich der Eliminierung konzerninterner Erfolge (Zwischenerfolgseliminierung).- B. Ermittlung und Ausweis von Zwischenerfolgen.- C. Besonderheiten der Zwischenerfolgseliminierung bei einzelnen Gruppen von Vermögensgegenständen.- VII. Erfolgskonsolidierung.- 88. Grundsatz: Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.- 89. Grundsatz: Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form.- 90. Grundsatz: Besonderheiten bei der Einbeziehung von Personengesellschaften.- 91. Grundsatz: Positionen nach dem Jahresüberschuß.- 92. Grundsatz: Behandlung der Konsolidierungsvorgänge.- 93. Grundsatz: Umrechnung der zu konsolidierenden Beträge.- VIII. Latente Steuern.- 94. Grundsatz: Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluß.- 95. Grundsatz: Latente Steuern auf zeitlich begrenzte Differenzen.- 96. Grundsatz: Latente Steuern auf Unterschiede in den Einzelabschlüssen.- 97. Grundsatz: Latente Steuern auf erfolgswirksame Konsolidierungsvorgänge.- 98. Grundsatz: Berücksichtigung nachträglich zu zahlender bzw. zu erstattender Steuern.- 99. Grundsatz: Keine latenten Steuern auf Differenzen aus der Währungsumrechnung.- 100. Grundsatz: Bei der Berechnung latenter Steuern anzuwendende Steuersätze.- 101. Grundsatz: Saldierung latenter Steuern.- 102. Grundsatz: Latente Steuern in Verlustsituationen.- IX. Erst- und letztmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis.- 103. Grundsatz: Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Gesamtkonzernabschluß.- 104. Grundsatz: Erstellung eines Zwischenabschlusses zum Zeitpunkt der Entstehung der Konzerneigenschaft.- 105. Grundsatz:Übernahme der Aufwendungen und Erträge.- 106. Grundsatz: Behandlung der vor der Einbeziehung entstandenen Forderungen und Verbindlichkeiten.- 107. Grundsatz: Behandlung der in vor der erstmaligen Einbeziehung erfolgten Lieferungen und Leistungen enthaltenen Gewinne.- 108. Grundsatz: Letztmalige Einbeziehung in den Konsolidierungskreis.- X. Konzerngeschäftsbericht.- 109. Grundsatz: Sinngemäße Anwendung des Aktiengesetzes bei Veröffentlichung von Weltabschlüssen.- 110. Grundsatz: Bericht über den Konsolidierungskreis.- 111. Grundsatz: Konzernlagebericht.- 112. Grundsatz: Konzernerläuterungsbericht.- XI. Prüfung von Weltabschlüssen.- 113. Grundsatz: Zusammenarbeit zwischen Konzernabschlußprüfer, lokalem Abschlußprüfer und interner Revision.



Die zunehmende Aktivität deutscher Unternehmen durch Gründung und Erwerb von Tochtergesellschaften im Ausland führt dazu, daß ein auf das Inland beschränk­ ter Konzernabschluß, wie ihn das Aktiengesetz von 1965 und das Publizitätsgesetz von 1969 als Regel vorsehen, in vielen Fällen ein nur sehr unvollständiges Bild des Konzerns bietet. Daher sind seit Beginn der siebziger Jahre einige, insbesondere große Unternehmen mit starker Auslandsaktivität dazu übergegangen, ihre aus­ ländischen Tochtergesellschaften in den aktienrechtlichen Konzernabschluß einzu­ beziehen oder zusätzlich zum aktienrechtlichen einen freien - d. h. einen nicht in allen Punkten dem Aktiengesetz entsprechenden - internationalen Konzernab­ schluß zu veröffentlichen. Eine weitere Zahl von Unternehmen stellt nur intern einen weltweiten Konzernabschluß auf, nicht selten als Vorstufe für eine spätere Publikation. Die Aufstellung interner und externer, aktienrechtlicher und freier internationaler Konzernabschlüsse hat eine Fülle von Fragen aufgeworfen, die sich für inländi­ sche Konzernabschlüsse nicht oder nicht in dieser Weise ergeben haben. Wegen ihrer Bedeutung haben sich internationale und nationale Gremien zur Aufstellung von Weltabschlüssen geäußert (in Deutschland insbesondere der Arbeitskreis "Weltbi­ lanz" des Instituts der Wirtschaftsprüfer). Die aufgeworfenen Probleme reichen von Fragen der Angleichung der nach jeweiligem Landesrecht aufgestellten Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften an deutsches Recht oder konzerneinheitliche Regeln über die Art der Umrechnung dieser Abschlüsse in DM bis hin zu Fragen der Kapital-, Schulden- und Ertragskonsolidierung. Diese Probleme wurden von den Unternehmen zum Teil in unterschiedlicher Weise gelöst. Deshalbsind internatio­ nale Konzernabschlüsse verschiedener Unternehmen nur noch schwer oder kaum noch vergleichbar.


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