Bültmann & Gerriets
Hierarchie der Rechtsquellen im tradierten sunnitischen Islam.
von Birgit Krawietz
Verlag: Duncker & Humblot
Reihe: Schriften zur Rechtstheorie Nr. 208
Hardcover
ISBN: 978-3-428-10302-7
Erschienen am 04.07.2002
Sprache: Deutsch
Format: 233 mm [H] x 157 mm [B] x 27 mm [T]
Gewicht: 745 Gramm
Umfang: 494 Seiten

Preis: 129,90 €
keine Versandkosten (Inland)


Dieser Titel wird erst bei Bestellung gedruckt. Eintreffen bei uns daher ca. am 24. Oktober.

Der Versand innerhalb der Stadt erfolgt in Regel am gleichen Tag.
Der Versand nach außerhalb dauert mit Post/DHL meistens 1-2 Tage.

129,90 €
merken
klimaneutral
Der Verlag produziert nach eigener Angabe noch nicht klimaneutral bzw. kompensiert die CO2-Emissionen aus der Produktion nicht. Daher übernehmen wir diese Kompensation durch finanzielle Förderung entsprechender Projekte. Mehr Details finden Sie in unserer Klimabilanz.
Klappentext
Inhaltsverzeichnis

Die vorliegende Arbeit ist die erste umfassende Untersuchung in deutscher Sprache, die sich der sunnitisch-islamischen juristischen Methodik und Rechtsquellenlehre in systematischer Absicht zuwendet. Der Verfasserin geht es darum, normative Systemzusammenhänge und Charakteristika islamischer Rechtsquellenlehren herauszuarbeiten, so wie sie sich für arabischsprachige muslimische Autoren und Adressaten heutzutage üblicherweise darstellen, auch wenn diese de facto unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören. Zwar darf islamisches Recht nicht mit dem Recht islamischer Staaten verwechselt werden, doch ist die Scharia in islamischen Ländern und vielen arabischen Staaten Ausgangspunkt, Grundlage und Maßstab der Beurteilung. Als solche beansprucht sie auch zukünftige Geltung.
Die Autorin rekonstruiert die Entwicklung des islamischen Rechts von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sie folgt dabei den Eigendeutungen und den (Selbst-) Periodisierungen des tradierten wie des zeitgenössischen Rechtsdenkens aus der Binnenperspektive des islamischen Rechtssystems. Der begriffliche Rahmen und das von ihr entwickelte Verfahren gestatten ihr einen hinreichend weiten wie detaillierten Blick auf das Gesamtgefüge approbierter Rechtsquellen. Im Zentrum stehen dabei vor allem diejenigen Rechtsquellenlehren, die einem tradierten Verständnis folgen. Diese Orientierung am Mainstream zeitgenössischen islamischen Rechtsdenkens schließt jedoch gewisse Neuerungen nicht aus. Insgesamt zeigt die vorgestellte Literatur einen hohen Grad an Reflektiertheit und Flexibilität.
Zu den Zielen dieser Untersuchung gehört es auch, dem unter westlichen Betrachtern verbreiteten Zerrbild einer vermeintlich apodiktischen, wenig differenzierungsfähigen Scharia und ihrer Jurisprudenz zu begegnen, das nun wirklich nicht der Wahrheit entspricht. So kann sie u. a. zu dem Ergebnis gelangen, daß es im Bereich der juristischen Methodik, formal gesehen, mehr Gemeinsamkeiten mit der westlichen Jurisprudenz gibt, als gemeinhin angenommen wird. Dies gilt auch eingedenk der Tatsache, daß zwischen islamischem und westlichem Recht, rechtsinhaltlich betrachtet, vielfach radikale Unterschiede bestehen, die man in Rechnung zu stellen hat.



Inhaltsübersicht: Erster Abschnitt: Genese und Geltungsgrundlagen des islamischen Rechtssystems: Islamisches Recht in der Frühzeit - Konstitution und Phasen islamischer Jurisprudenz - Stagnation, Erstarrung und Neubeginn islamischen Rechtsdenkens - Zweiter Abschnitt: Primärquellen des islamischen Rechtssystems: Koran als Rechtsquelle - Prophetensunna als Rechtsquelle - Koran und Sunna als komplementäre Formen islamischen Rechts - Dritter Abschnitt: Sekundärquellen des islamischen Rechtssystems: § 7 Sekundäre Rechtserzeugung im Rahmen der Scharia: Konsens (igma') als abgeleitete Rechtsquelle - Analogie (qiyas) als abgeleitete Rechtsquelle - § 8 Rechtlich geschützte Interessen, Ziele und Zwecke (maqäid) als normative Orientierungspunkte: Notwendigkeit göttlicher Anleitung zur Erkennung schützenswerter Interessen (mäali¿) - Dreistufigkeit rechtmäßiger Interessen - Prinzipien, Maximen (qawa'id) und Regeln des Umgangs mit diversen Interessenlagen - § 9 Rücksichtnahme auf sonstige Interessen und Belange: Schariatrechtlich nicht ausdrücklich geschützte Interessen (mäali¿ mursala) - Blockieren rechtmäßiger Handlungen und Mittel im Hinblick auf deren Voraussetzungen und Folgen (sadd al-¿ara'i') - Präsumtion der Fortgeltung einer Rechtslage oder eines früheren Zustands (isti¿¿ab) - Gewohnheitsrecht ('urf) - Recht und Billigkeit (isti¿san) im Islam - Vierter Abschnitt: Islamisches Recht, Rechtsgewinnung und normative Richtigkeit von Fall zu Fall: Hat jeder Mugtahid recht (Hal kull mugahid musib)? - Igtihad-Reglementierungen und Rechtsgewinnung im Einzelfalle - Pflichten und Rechte des juristischen Laien im Hinblick auf die erforderliche Rechtsgewinnung im Einzelfalle - Resümee und Ausblick - Schrifttumsverzeichnis - Personen- und Sachverzeichnis


weitere Titel der Reihe