Der Streit um die Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln geht in eine neue Runde: Während sich die Debatte bislang hauptsächlich auf Tarifklauseln konzentrierte, die zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und anderen Arbeitnehmern unterscheidet, beschäftigen sich die Gerichte seit einiger Zeit auch mit Tarifverträgen, die Leistungen von der Mitgliedschaft zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt abhängig machen. Damit unterscheiden sog. »Binnendifferenzierungsklauseln« augenscheinlich nur zwischen verschiedenen Gruppen von Gewerkschaftsmitgliedern. Felix Mayer zeigt auf, dass das BAG in seiner viel diskutierten Entscheidung vom 15.4.2015 lediglich über eine Spielart dieser Klauseln entschieden hat und die Grenzen der tarifvertraglichen Ausgestaltungsfreiheit von der jeweiligen konkreten Situation abhängen. Er hinterfragt zudem die bisherigen Begründungsansätze für die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifverträgen und erarbeitet hierfür eine neue dogmatische Grundlage.
Felix Mayer, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz; akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. II an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; 2021 Promotion; derzeit Referendar im Bezirk des OLG Stuttgart.
1. Einleitung: Niedrige Organisationsquoten in den Verbänden als elementare Herausforderung für das aktuelle Tarifvertragsrecht - Globale, regionale und lokale Faktoren für geringe Mitgliederzahlen - Individualvertragliche Bezugnahmeregelungen als Brandbeschleuniger des Mitgliederschwundes - Gegensteuerungsversuche von Seiten des Staates - Differenzierungsklauseln als organisationspolitische Antwort auf die Gleichstellungsstrategie vieler Arbeitgeber - Unterscheidung anhand der Mitgliedschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt als neue Facette innerhalb der Differenzierungsklauselproblematik - Taxonomie der unterschiedlichen Arten der Differenzierungsklausel mit Stichtagsregelung
2. Die Zulässigkeit der unterschiedlichen Arten von tarifvertraglichen Differenzierungsklauseln mit Stichtagsregelung: Grundlegende Präliminarien für die Prüfung - Differenzierungsklausel mit Stichtag vor Abschluss des Tarifvertrags (Stichtag in der Vergangenheit) - Differenzierungsklauseln mit individuellen Wartezeiten - Differenzierungsklauseln mit Stichtag in der Zukunft
3. Das Verhältnis zwischen Differenzierungsklauseln im Mehrheitstarifvertrag und dem Nachzeichnungsrecht nach § 4a IV S. 1 TVG: Auslegung im engeren Sinn - Verfassungskonforme Auslegung von § 4a IV TVG im Fall eines Mehrheitstarifvertrags mit Differenzierungsklausel - Ergebnis
4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis