Bültmann & Gerriets
Mythos als Schicksal
Was konstitutiert die Verfassung?
von Otto Depenheuer
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
E-Book / PDF
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ISBN: 978-3-531-91863-1
Auflage: 2009
Erschienen am 13.10.2009
Sprache: Deutsch
Umfang: 208 Seiten

Preis: 26,96 €

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Biografische Anmerkung
Inhaltsverzeichnis
Klappentext

Prof. Dr. Otto Depenheuer ist Inhaber des Lehrstuhls für "Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie" an der Universität zu Köln.



Die Kraft des Mythos und die Rationalität des Rechts.- Die Kraft des Mythos und die Rationalität des Rechts.- Deutschland als Mythos.- "Die Puppe Karls des Großen" Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation als praktizierter Mythos.- Beitrag zum Begleitbuch "Flagge zeigen? Die Deutschen und ihre Nationalsymbole".- Hermannmythos und Germania - Der Denkmalkult des II. Kaiserreichs.- Staat als Mythos.- Politische Theologie und Wandel des Rechtsdenkens im 11. Jahrhundert: Vom mythischen Bild zum abstrakten Rechtsbegriff des Staates und seines Amtsträgers.- Verfassung als Mythos.- Benötigen Verfassungen einen Mythos? Zur Rechtfertigung von Verfassungen.- Mythos als Verfassung - Verfassung als Mythos.



1. Die Auseinandersetzung um eine Verfassung für Europa hat die Frage nach den gesellschaftlichen Voraussetzungen von Verfassungen aufgeworfen. In diesem Zusammenhang hat Hasso Hofmann, Berlin, behauptet, Verfass- gen benötigten einen einheitsstiftenden Mythos nach dem Muster der v- fassunggebenden Gewalt. 2. Diese Behauptung ist nicht so provokant, wie sie scheint. Dass der freihe- liche, säkulare Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garant- ren kann (Böckenförde), ist ein allgemein anerkannter Topos, der zwar h- torisch gemeint ist, aber Mythenbildungen in den Bereich des Möglichen rückt. 3. Um was es geht, zeigt die Verfassunggebung. Weil sie die höchsten N- men sind, lassen sich Verfassungen nicht durch anderes Recht rechtfer- gen. Die Theorie der Verfassunggebung soll die Rechtfertigungslücke schließen, kann es aber nur unvollkommen, weil Verfassunggebung die Bildung eines Gesamtwillens voraussetzt, die nur durch eine Verfassung geschehen kann. Hegel hat daraus gefolgert, Verfassunggebungen gäbe es nicht, nur Verfassungsänderungen. 4. Ein Vergleich der Verfassunggebung mit dem Mythos von der Erschaffung der Welt zeigt, dass alle Erklärungen lebender Systeme letztlich in gru- legende Widersprüche, in Paradoxien führen. Das liegt an der Selbstbe- genheit der Systeme. Leben kennt nur sich selbst. Anfänge und Rechtfer- gungen verlangen aber Fremdbezug. Dieser Widerspruch ist unverme- lich. Mythen sollen ihn aufheben oder wenigstens entspannen.


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