Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht.- Der Kaufmann als subjektive Anknüpfung des Handelsrechts.- Der Schutz des Privatrechtsverkehrs durch das Handelsregister.- Das Recht der Firma.- Die handelsrechtliche Vertretungsmacht.- Der Kaufmann als Absatzmittler.- Die allgemeinen Vorschriften für Handelsgeschäfte.- Der Handelskauf.- Das Kommissionsgeschäft.- Das Vertragsrecht der Transportgeschäfte.
Handelsrecht zählt auch im Rahmen der reformierten Juristenausbildung nach allen Prüfungsordnungen zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff und ist Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung. Zudem ist es in die wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereiche integriert. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich das Lehrbuch auf die Grundstrukturen des Handelsrechts und diejenigen Bereiche, die Studierende in der Prüfung beherrschen müssen. Schnittstellen des Handelsrechts zum Bürgerlichen Recht und deren wechselseitige Verzahnung stehen im Zentrum. Die Neuauflage ist um die seit dem Jahre 2004 publizierte Rechtsprechung und Literatur erweitert.