Bültmann & Gerriets
¿Waffen-Gleichheit¿
Das Recht in der Arzthaftung
von Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V.
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Reihe: MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Hardcover
ISBN: 978-3-540-41800-9
Auflage: 2002
Erschienen am 09.10.2001
Sprache: Deutsch
Format: 235 mm [H] x 155 mm [B] x 11 mm [T]
Gewicht: 300 Gramm
Umfang: 192 Seiten

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Klappentext
Inhaltsverzeichnis

Das Dogma der fehlenden Waffengleichheit im Arzthaftungsprozess begründet die Rechtsprechung mit einem gegebenen Wissensgefälle zwischen den Parteien. Die Autoren dieses Bandes beleuchten Voraussetzungen und Folgen dieser Annahme und gehen der Frage nach, ob die eingeführten Verfahrensmodifikationen Chancengleichheit zwischen den Parteien tatsächlich herstellen oder der Ergänzung bedürfen. Die Verfasser thematisieren die Mitwirkungsrechte und -pflichten der Beteiligten und die Neutralität des medizinischen Sachverständigen.
Den deutschen Arzthaftungsprozess kennzeichnet das Alles-oder-Nichts-Prinzip, was leicht zu unbilligen Ergebnissen führen kann. Um so mehr ist in den letzten Jahren die Notwendigkeit erkannt worden, Waffengleichheit im Sinne von Chancengleichheit zwischen Arzt und Patient auch im außergerichtlichen Bereich zu institutionalisieren. Dem widmen sich die Praxisberichte im zweiten Teil des Buches.



Die "vorgegebene Ungleichheit" der Parteien in der Arzthaftung - Einführung in die Thematik -.- Tatsachenermittlung im Arzthaftungsprozess.- Das System der Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess.- Diskussion.- Die Mitwirkungsrechte und -pflichten der Beteiligten (wechselseitige Auskunftsrechte).- Das Alles oder Nichts-Prinzip im Arzthaftungsrecht - Quotenhaftung.- Die Neutralität des Sachverständigen.- Diskussion.- Institutionalisierung von Chancengleichheit bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen und Patientenberatungsstellen der Heilberufe.- Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65 SGB V.- Erfahrungen und Perspektiven des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei der Unterstützung gesetzlich Versicherter bei Verdacht auf Heilbehandlungsfehler.- Entwicklungstendenzen der Patientenrechte in Deutschland.- Diskussion.


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