Bültmann & Gerriets
Der Grundsatz der persönlichen ärztlichen Leistungspflicht
Ausformung und Auswirkungen auf die Leistungserbringung in ärztlichen Kooperationsformen
von Wolfgang Gitter, Gabriele Köhler
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Reihe: MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Hardcover
ISBN: 978-3-540-50752-9
Erschienen am 30.03.1989
Sprache: Deutsch
Format: 244 mm [H] x 170 mm [B] x 8 mm [T]
Gewicht: 236 Gramm
Umfang: 128 Seiten

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Klappentext
Inhaltsverzeichnis

Das Buch befaßt sich mit dem Grundsatz der persönlichen ärztlichen Leistungspflicht, dessen Beachtung Voraussetzung für die Liquidationsfähigkeit ambulanter ärztlicher Leistungen ist. Anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird die Ausgestaltung dieses Grundsatzes herausgearbeitet. Dabei wird besonderes Gewicht auf die Möglichkeit des Einsatzes nichtärztlicher Hilfspersonen im Rahmen der ambulanten ärztlichen Leistungserbringung gelegt, z. B. im Hinblick auf den einsatzfähigen Personenkreis, Umfang ihrer Tätigkeiten, Anforderungen an die Mitwirkung des Arztes bei der Ausführung dieser Tätigkeiten durch nichtärztliches Hilfspersonal. Die Auswirkungen der gefundenen Ergebnisse werden bei besonderen Formen der ärztlichen Leistungserbringung (z. B. Erbringung ambulanter Behandlungsmaßnahmen im Krankenhaus; Leistungserbringung in Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten) untersucht. Schließlich wird die Haftung des Arztes für nichtärztliche Hilfspersonen aus zivilrechtlicher Sicht (Behandlungsvertrag und unerlaubte Handlung) dargestellt. Mit diesem Buch werden dem Arzt und den Kostenträgern konkrete Anhaltspunkte für die Liquidationsfähigkeit ärztlicher Leistungen an die Hand gegeben.



A. Erbringung von radiologischen Leistungen: Teilschritt der Röntgenaufnahme in Krankenhäusern oder Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten; kann eine solche Röntgenaufnahme den Charakter einer selbsterbrachten ärztlichen Leistung haben?.- I. Fertigung einer Röntgenaufnahme für den ambulanten Tätigkeitsbereich des Belegarztes.- II. Fertigung der Röntgenaufnahme mit Einrichtungen, Mitteln und Personal des Krankenhauses für den ambulanten Tätigkeitsbereich anderer Gebietsärzte.- III. Fertigung der Röntgenaufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen von Ärzten.- B. Umfang und Intensität der Aufsichtspflicht des Arztes bei der Erbringung von delegierbaren Leistungen durch nichtärztliches Hilfspersonal in der ambulanten Praxis.- I. Haftung des Arztes aufgrund des Behandlungsvertrages §§ 276, 278 BGB.- II. Deliktische Haftung, §§ 823 ff BGB.


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