Für die freiheitsentziehende Unterbringung Volljähriger hat der Gesetzgeber mit § 1906 eine eigenständige Rechtsgrundlage im Zivilrecht geschaffen. Integraler Bestandteil des Betreuungsrechts ist außerdem eine vollständige Neuregelung des Unterbringungsverfahrensrechts (§§ 70 ff. FGG), die über den Anwendungsbereich der materiellrechtlichen Änderung hinausgeht. Im Mittelpunkt steht gleichsam die Auslegung des Begriffs der freiheitsentziehenden Unterbringung und die neue Genehmigungspflichtigkeit der sog. "unterbringungsähnlichen Maßnahmen". Dabei hat der Autor stets die in der Praxis aktuellen Situationen und Problemfelder im Auge.
I. Problemstellung.- II. Gegenstand der Arbeit.- III. Darstellung.- 1 Rückblick und Entstehung der Neuregelungen.- I. Rechtslage und Praxis bis zum 31.12.1991.- II Kritik am bisher geltenden Unterbringungsrecht.- III. Werdegang der in das BtG einbezogenen Neuregelung des Rechts der freiheitsentziehenden Unterbringung.- IV. Übersicht zur geltenden Gesetzeslage.- 2 Freiheitsentziehende Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen: § 1906 BGB n.F.- I. Ratio legis.- II. Die freiheitsentziehende Unterbringung.- III. Unterbringungsähnliche Maßnahmen.- IV. Verhältnis zu den Genehmigungsvorbehalten nach §§ 1904, 1907 Abs.1 BGB n.F.- 3 Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen.- I. Systematischer Gesamtüberblick zum Hauptverfahren.- II. Vorläufige Maßnahmen.- III. Kosten in Unterbringungssachen.- 4 Vollzug der Unterbringung.- Schlußbemerkung.- Entscheidungsverzeichnis.