Bültmann & Gerriets
Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO (1877-1933) unter Berücksichtigung der Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts
von York Zieren
Verlag: Peter Lang
Reihe: Rechtshistorische Reihe Nr. 441
Gebundene Ausgabe
ISBN: 978-3-631-64009-8
Erschienen am 17.01.2013
Sprache: Deutsch
Format: 216 mm [H] x 153 mm [B] x 21 mm [T]
Gewicht: 540 Gramm
Umfang: 330 Seiten

Preis: 81,70 €
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Klappentext
Inhaltsverzeichnis
Biografische Anmerkung

Das Schiedsverfahrensrecht der ZPO galt lange Zeit als rückständig und schiedsunfreundlich. Unklar ist jedoch, ob neben funktionalen Nachteilen auch eine restriktive Haltung des historischen Gesetzgebers zu dem negativen Bild der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit beigetragen hat. Die Arbeit untersucht das Schiedsverfahrensrecht der ZPO in seiner Entwicklung und geht der Frage nach, welche gesetzgeberischen Motive die Gestaltung des Schiedsverfahrens in der Zeit von 1877 bis 1945 maßgeblich geprägt haben. Dabei werden auch die Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 sowie ausgewählte Rechtsprechungen des Reichsgerichts berücksichtigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber mit Ausnahme des Novellengesetzgebers von 1933 das Ziel verfolgte, die Schiedsgerichtsbarkeit zu fördern und ihr insofern positiv gegenüber eingestellt war. Abschließend vermittelt die Arbeit einen Überblick über einige der wesentlichen Entwicklungen im Schiedsverfahrensrecht der ZPO und des internationalen Schiedsverfahrensrechts in der Zeit ab 1945.



Inhalt: Geschichtlicher Überblick über die Entwicklung des Schiedsgerichtswesens - Die Entstehung des 10. Buches der CPO von 1877 sowie die Vorentwürfe des Deutschen und des Norddeutschen Bundes - Kritik in der Literatur - Die Novellen von 1924, 1930 und 1933 sowie der Entwurf von 1931 - Die Genfer Übereinkommen von 1923 und 1927 zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Ausgewählte Rechtsprechung des Reichsgerichts - Überblick über wesentliche Entwicklungen ab 1945.



York Zieren studierte Rechtswissenschaften in Kiel. Das zweite Staatsexamen legte er 2009 in Hamburg ab, nach Stationen in New York sowie am Landgericht Itzehoe und am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Seit 2009 ist der Autor als Rechtsanwalt in Hamburg tätig und unter anderem mit Schiedsverfahren befasst.


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