Infolge der Digitalisierung hat die Verbreitung einfacher Lichtbilder gravierend zugenommen. Damit einhergegangen ist eine Zunahme der Rechtsverfolgung unzulässiger Nutzungen durch Privatpersonen. Der urheberrechtliche Schutz einfacher Lichtbilder ist infolgedessen in die Kritik geraten. Seit Juni 2021 nimmt § 68 UrhG Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke als Umsetzung von Art. 14 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) vom Lichtbildschutz aus.
Die Autorin geht im Rahmen einer rechtsökonomischen Analyse der Frage nach, inwieweit der verbleibende Lichtbildschutz nach § 72 UrhG noch legitimiert ist und entwickelt einen Reformvorschlag. Sie beschäftigt sich zudem mit der Erforderlichkeit der Beschränkung des Lichtbildschutzes durch § 68 UrhG und analysiert die konkrete Umsetzung.
Julia Werner studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkt im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie an der Háskólinn á Akureyri. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster tätig. Ihr Referendariat absolviert sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Vorwort - Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur - Einleitung - 1. Kapitel: Einführung in die betriebsverfassungsrechtliche Haftungssituation - 2. Kapitel: Haftung des Betriebsrats und dessen
Mitglieder - 3. Kapitel: "Erforderlichkeit" einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für das betriebsverfassungsrechtliche Ehrenamt - 4. Kapitel: (Praktische) Erkenntnisse der Forschung
Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Verzeichnis der Internetquellen - Anlagen - Sachwortverzeichnis