Bültmann & Gerriets
Der US "Alien Tort Claims Act" im System völkerrechtlicher Rechtsdurchsetzung
von Paul Gragl
Verlag: GRIN Verlag
Hardcover
ISBN: 978-3-640-45653-6
Auflage: 2. Auflage
Erschienen am 26.10.2009
Sprache: Deutsch
Format: 210 mm [H] x 148 mm [B] x 11 mm [T]
Gewicht: 219 Gramm
Umfang: 144 Seiten

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Klappentext

Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Region: USA, Note: Sehr Gut, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen), Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Twenty-first century America is one of the most litigious societies the world has ever known.¿
Dieser Einleitungssatz steht wohl symptomatisch für die öffentliche Meinung, die auf der ganzen Welt hinsichtlich des US-amerikanischen Rechts- und Gerichtssystems vorherrscht.
Sammelklagen zur Durchsetzung von Schadenersatzbeträgen in Millionenhöhe beherrschen die Medien, oftmals im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen für Opfer des Nationalsozialismus. So stellt man sich zuweilen die polemische Frage, was für einen Bezug die Vereinigten Staaten denn überhaupt zu einem gewissen Fall haben, wenn weder Kläger noch Beklagter die US-Staatsbürgerschaft besitzen und die zu klärende Tat im Ausland gesetzt worden ist. Kritik an einem möglichen ¿Justizimperialismus¿ der USA ist die logische Folge.
Ein Gesetz, das solche Klagen ohne jeglichen Konnex zu den Vereinigten Staaten zulässt, ist der Alien Tort Claims Act von 1789. Es handelt sich dabei um eine kryptisch formulierte
Bestimmung, die lediglich zwei Zeilen umfasst und in den Anfangstagen des jungen Staates nach dem Revolutionskrieg gegen das britische Mutterland erlassen wurde. Die Relevanz dieser Norm
in einem völkerrechtlichen Kontext ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Ausländern (also Nicht- US-Bürgern) eine Klagemöglichkeit vor den Bundesgerichten gibt, wenn diese in einem Recht verletzt wurden, das sich entweder aus dem Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht ergibt.
Da das Gesetz keine weiteren materiell-rechtlichen Bestimmungen enthält, bietet es einen enormen Interpretationsspielraum. Seit seiner ¿Wiederentdeckung¿ im Jahre 1980 versuchen die
US-Gerichte nun zu klären, welche Normen des Völkerrechts Anwendung finden können und welche nicht; welche völkerrechtlichen Verträge direkte Wirkung entfalten; was man unter Völkergewohnheitsrecht versteht; und schließlich, welche Vor- und Nachteile sich für die USA auf wirtschaftlicher und außenpolitischer Ebene aus dem Alien Tort Claims Act ergeben können. Die besondere Bedeutung dieses Gesetzes resultiert zudem aus der Schaffung einer Klagemöglichkeit für Individuen. Während der klassische Begriff des Völkerrechts ein Normensystem bezeichnet, das die Beziehungen zwischen Staaten regelt, hat es sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu einer Rechtskategorie entwickelt, die ebenso Individuen als Rechtssubjekte anerkennt.


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