Bültmann & Gerriets
Die ertragsteuerliche Organschaft und ihr Verhältnis zum Aktienrecht und Handelsrecht nach Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
Kritische Analyse und beispielhafte Darstellung
von Thorsten Fischer
Verlag: GRIN Verlag
Hardcover
ISBN: 978-3-640-62427-0
Auflage: 3. Auflage
Erschienen am 18.05.2010
Sprache: Deutsch
Format: 210 mm [H] x 148 mm [B] x 5 mm [T]
Gewicht: 107 Gramm
Umfang: 64 Seiten

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Klappentext

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Wettbewerb einer verflochtenen Weltwirtschaft sollten die einzelnen Staaten beachten, dass keine Doppelbesteuerung eintritt. Wirtschaftliche Nachteile durch die Doppelbesteuerung sind teilweise ein erheblicher Faktor für die gebremste Entwicklung mancher Konzerne. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und räumt dem deutschen Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, die Organschaft zu institutionalisieren und damit eine latente Doppelbesteuerung von vorneherein zu vermeiden. FROTSCHER bezeichnet die Organschaft als ¿Herzstück¿ des deutschen Konzernsteuerrechts. Dem muss man entgegenhalten das ein Konzernsteuerrecht bzw. eine Gruppenbesteuerung in Deutschland nicht vorgesehen ist. Vielmehr herrscht in Deutschland das Trennungsprinzip d. h. das Prinzip der Einzelbesteuerung vor. Das Rechtsinstitut der Organschaft gibt dem Steuerpflichtigen zumindest ansatzweise die Möglichkeit eine Gruppenbesteuerung durchzuführen.
Im Kapitel 2 wird daher das Konstrukt der Organschaft vorgestellt. Nachdem die Bestandteile und Voraussetzungen erläutert worden sind, knüpft Kapitel 3 die gesellschaftsrechtliche und aktienrechtliche Verbindung zur Organschaft. Speziell wird hier auf die Veränderungen durch das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingegangen. Im Kapitel 4 werden die kör-perschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, sowie deren Vor- und Nachteile vorgetragen. Die Ausführungen schließen mit einem Fazit in Kapitel 5.
In dieser Seminararbeit wird nicht erschöpfend auf die internationale, grenzüberschreitende Organschaft eingegangen, sondern bis auf dezidierte Ausnahmen nur der nationale Kontext analysiert.


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