Bültmann & Gerriets
Grundstrukturen des Rechts öffentlicher Dienstleistungen
von Markus Krajewski
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Gebundene Ausgabe
ISBN: 978-3-642-16854-3
Auflage: 2011
Erschienen am 17.02.2011
Sprache: Deutsch
Format: 241 mm [H] x 160 mm [B] x 40 mm [T]
Gewicht: 1133 Gramm
Umfang: 652 Seiten

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Inhaltsverzeichnis
Klappentext

Begriff und Gegenstand: Begriffliche Grundlagen.- Daseinsvorsorge im deutschen Recht.- Öffentliche Dienstleistungen in anderen europäischen Rechtsordnungen.- Europarechtliche Begriffe.- Öffentliche Dienstleistungen im Welthandelsrecht.- Elemente eines europäischen Begriffs öffentlicher Dienstleistungen.- Kompetenzen: Grundlagen der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten.- Unionskompetenzen.- Kompetenzen für öffentliche Dienstleistungen im deutschen Verfassungsrecht.- Kompetenzzuweisungen in anderen Mitgliedstaaten.- Kompetenzordnung im Mehrebenensystem.- Modalitäten der Erbringung: Organisationsform.- Erbringungsweise.- Finanzierung.- Individualrechte.- Grundsätze der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen in Europa.- Gewährleistung: Der Gewährleistungsstaat als Leitbild neuer Staatlichkeit.- Auf dem Weg zum Europäischen Gewährleistungsverbund.



Das Buch untersucht die sich wandelnden rechtlichen Strukturen der Erbringung, Organisation und Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen (Leistungen der Daseinsvorsorge, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse). Es legt einen Schwerpunkt auf die europarechtliche Durchdringung dieses Rechtsgebiets und bezieht rechtsvergleichende Betrachtungen mit ein. Im einzelnen werden der Begriff öffentliche Dienstleistungen, die Verteilung der Kompetenzen, organisatorische und finanzielle Fragen sowie grundrechtliche Dimensionen angesprochen. Durch die Verzahnung europarechtlicher Überlegungen mit Untersuchungen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts der Mitgliedstaaten werden die gemeinsamen europäischen Grundstrukturen des Rechts öffentlicher Dienstleistungen herausgestellt und aufgezeigt, dass europäische und mitgliedstaatliche Rechtsordnungen in einem Gewährleistungsverbund zusammen wirken. Dieser erlaubt es, die Erbringung, Organisation und Finanzierung öffentliche Dienstleistungen auch im 21. Jahrhundert als besondere öffentliche Aufgaben zu konstruieren und zu rechtfertigen.


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