Professor Dr. Jan Dirk Harke, Juristische Fakultät, Universität Würzburg
Austausch durch einmalige Leistung: Kaufvertrag.- Werkvertrag.- Risikoverträge.- Austausch durch Überlassung von Arbeitskraft und Gegenständen: Arbeits- und Dienstvertrag.- Miet- und Pachtvertrag.- Darlehensvertrag.- Unentgeltliche Verträge und Geschäftsführungsverhältnisse: Leistungsversprechen ohne Gegenleistung.- Fremdnützige Geschäftsführung.- Gemeinnützige Geschäftsführung.- Bereicherungs- und Deliktshaftung: Ungerechtfertigte Bereicherung.- Verschuldenshaftung.- Haftung für Gefährdung und vermutete Pflichtwidrigkeit.
Das besondere Schuldrecht erscheint auf den ersten Blick wie ein Sammelsurium disparater Rechtsinstitute, die sich bestenfalls in eine äußere Ordnung zwingen lassen. Der innere Zusammenhang der einzelnen Arten von Schuldverhältnissen erschließt sich erst, wenn man ihrem historischen Ursprung nachgeht. Der Band liefert einen tiefen Einblick in die Struktur der Rechtsinstitute und deckt die historischen Bezüge des geltenden Rechts auf. Grundsatzfragen des besonderen Schuldrechts werden mit wissenschaftlichem Anspruch behandelt.