Bültmann & Gerriets
Das Bankgeschäft
Eine praktische Anleitung für Bank- und Waarengeschäfte
von Hans Hauptmann
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Reihe: Otto Swoboda's Comtoir-Wissenschaften Nr. 2
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ISBN: 978-3-642-91662-5
Auflage: 3. Aufl. 1892
Erschienen am 13.03.2013
Sprache: Deutsch
Umfang: 312 Seiten

Preis: 42,99 €

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Inhaltsverzeichnis

Inhalts - Verzeichnis.- I. Die Börse.- 1. Zweck und Entstehung der Börse.- 2. Die Berliner Börse.- 3. Die Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fonds-Börse.- 4. Usancen der Fonds-Börse zu Berlin.- 5. Die Börsenmakler und die Art und Weise der Ausführung von Geschäften an der Börse.- II. Das Geldwesen.- 1. Ursprung und Zweck des Geldes.- 2. Die Eigenschaften eines guten Geldes.- 3. Die edeln Metalle in Form von Barren und Münzen.- 4. Die Legirung der Münzen.- 5. Einiges über inländische Münzen und die gebräuchlichsten Münzen des Auslandes.- 6. Der Preis des Metallgeldes im Verhältnis zu anderen Waaren.- 7. Einfache Goldwährung und Doppelwährung.- 8. Das Papiergeld.- III. Wechselverkehr.- 1. Ursprung des Wechsels.- 2. Welche Hauptarten von Wechseln unterscheidet man?.- 3. Die wesentlichsten Erfordernisse eines Wechsels.- 4. Die wichtigsten im Wechselverkehr vorkommenden Bezeichnungen.- 5. Der Protest.- a) Was versteht man unter einem Protest und welche Arten unterscheidet man bei demselben?.- b) Wie geschieht die Aufnahme des Protestes und was muss die betreffende Urkunde enthalten?.- c) Wer ist berechtigt, den Wechsel zur Zahlung vorzulegen und Protest erheben zu lassen?.- d) Was bezweckt die Aufnahme des Protestes, und wann muss dieselbe geschehen?.- e) Wo hat die Aufnahme des Protestes zu erfolgen?.- f) Bei wem muss Protest erhoben werden, wenn Acceptant beziehentlich Domiciliat sich in Concurs befindet?.- g) Welche Nachtheile entstehen aus einer verabsäumten rechtzeitigen Protestaufnahme Mangels Zahlung?.- h) Wann und wo müssen alle im Wechselverkehr vorkommenden Handlungen geschehen?.- i) Was versteht man unter Contraprotest.- k) Welche Eechte stehen dem Inhaber eines Mangels Annahme protestirten Wechsels zu?.- l) Wie ist zu verfahren, wenn der Bezogene am Verfalltag eine Theilzahlung offerirt?.- m) In welchen Fällen kann der Inhaber eines Wechsels sonst noch Sicherstellung von seinen Vormännern verlangen?.- n) Welche Eechte stehen dem Inhaber eines Mangels Zahlung protestirten Wechsels zu?.- 6. Auszug aus der Allgemeinen Deutschen Wechsel-Ordnung.- 7. Muster für die Ausstellung der verschiedenen Arten von Wechseln, Indossamenten etc.- 8. Der Wechselstempel.- a) Die wesentlichsten Bestimmungen des Deutschen Wechselstempel-Gesetzes.- b) Der Wechselstempel-Tarif für das Deutsche Reich.- 9. Der Handel in Devisen an der Berliner Fonds-Börse.- 10. Wechselreiterei.- 11. Kellerwechsel.- IV. Der Effectenverkehr.- 1. Die geldwerthen Papiere.- a) Ueber die geldwerthen Papiere im Allgemeinen, deren Entstehung und die Umstände, welche auf das Fallen und Steigen der Course derselben einen Einfluss haben.- b) Eentenpapiere.- c) Loospapiere.- d) Dividendenpapiere.- e) Zinscoupons und Dividendenscheine.- f) Vorsichtsmassregeln für den Effectenverkehr.- Anhang: Der Courszettel der Berliner Börsenzeitung.- 2. Die im Bankwesen vorkommenden verschiedenen Arten von Geschäften.- a) Das Commissionsgeschäft.- b) Das Speditionsgeschäft.- Cassa-Geschäfte.- Zeit-Geschäfte.- Arbitrage-Geschäfte.- c) Das Loosgeschäft.- 3. Das Prolongiren von auf Zeit gekauften Effecten.- V. Das Deutsche Reichsgesetz über die Eeichsstempelabgaben vom 1. Juli 1881.- A. Das Eeichsgesetz vom 1. Juli 1881.- I. Actien, Eenten und Schuldverschreibungen.- IL Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte.- III. Lotterieloose.- IV. Allgemeine Bestimmungen.- B. Tarif.- I. Actien, Renten und Schuldverschreibungen.- II. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte.- III. Lotterieloose.- C. Ausführung-sbestimmimgen zu dem Gesetze vom 1. Juli 1881.- D. Allgemeine Anweisungen betreffend einige bei Anwendung des Reichsstempelgesetzes zu befolgende Grundsätze.- E. Ergänzung zu B der Tarifnummer 4 des Gesetzes Stempel-Scala.- VI. Der Conto-Corrent-Verkehr.- 1. Das Wesen des Conto-Corrent-Verkehrs.- 2. Die Berechnung der Conto-Corrent-Zinsen.- 3. Der Abschluss des Conto-Corrents.- 1. Beispiel: die sog. progressive Zinsberechnung.- 2. " die sog. retrograde Zinsberechnung.- 3. " die sog. Staffelrechnung.- 4. Die Conto-Corrent-Bestätigungen.- VII. Das Bankwesen mit besonderer Berücksichtigung des Verkehrs mit der Reichsbank.- A. Der Ursprung und die verschiedenen Arten von Banken.- B. Auszug aus dem Bankgesetz vom 14. März 1875.- C. Der Geschäftsverkehr mit der Reichsbank.- 1. Die Goldankäufe seitens der Reichsbank.- 2. Der Wechselverkehr der Reichsbank.- a) Inländische Wechsel nebst Angabe der Bankplätze.- b) Erfordernisse der Wechsel.- c) Erfordernisse der Nota.- d) Wechsel auf ausserdeutsche Orte.- 3. Domicilirung von Wechseln bei der Reichsbank.- 4. Discontirung gekündigter oder verlooster Effecten.- 5. Einziehungsgeschäft der Reichsbank.- 6. Ein- und Auszahlungsverkehr der Reichsbank.- 7. An- und Verkauf von Werthpapieren.- 8. Bestimmungen, die Annahme verschlossener Depositen bei der Reichsbank betreffend.- 9. Bestimmungen, die Annahme offener Depositen bei der Reichsbank betreffend.- 10. Bestimmungen für den Giro-Verkehr der Reichsbank.- 11. Bestimmungen für den Lombard-Verkehr der Reichsbank.- 12. Verzeichnis der bei der Reichsbank beleihbaren Werth- 230 papiere.- VIII. Die Bank des Berliner Cassenvereins.- 1. Der allgemeine Zweck derselben.- 2. Geschäftsordnung für das Giro-Effecten-Depot der Bank des Berliner Cassenvereins.- IX. A. Der Liquidations-Verein für Zeitgeschäfte an der Berliner Fonds-Börse.- B. Reglement des von der Bank des Berliner Cassen-Vereins errichteten Liquidations-Bureaus des Liquidations-Vereins für Zeitgeschäfte an der Berliner Fonds-Börse.- C. Reglement für die von der Bank des Berliner Cassen-Vereins verwickelte Scontrirung von Ultimo-Differenzen.- X. Einige kaufmännische Fragen von Bedeutung, - eingehend besprochen.- 1. Welche Bedeutung hat das Compensationsgeschäft und was ist unter demselben zu verstehen?.- 2. Welche Geschäfte sind reine Differenzgeschäfte?.- 3. Welcher Einreden kann sich der Aussteller von kaufmännischen Verpflichtungsscheinen bedienen?.- 4. Wie ist zu verfahren, wenn der Käufer mit der Entgegennahme der Waare resp. mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzuge ist?.- 5. Bis wann steht beim Distanzkauf dem Verkäufer der Selbsthilfeverkauf zu?.- 6. Welche Rechte stehen dem vertragspünktlichen Contrahenten zu, wenn Käufer oder Verkäufer im Verzuge ist?.- 7. Welche Wirkung hat die Erklärung des Käufers einer marktgängigen Waare vor Ablauf der Lieferungszeit, "er werde nicht abnehmen"?.- 8. Welche Wirkung hat die Erklärung des Verkäufers einer marktgängigen Waare vor Ablauf der Lieferungszeit, "er werde nicht liefern"?.- 9. Welche Wirkung hat die ausgesprochene Weigerung des Käufers, der mit der Abnahme bereits im Verzuge ist, die Waare nicht abzunehmen?.- 10. Wie muss die Verabredung einer Conventionalstrafe für den Fall, dass der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert, erfolgen?.- 11. Wie ist der Schadenersatz des Käufers zu berechnen, wenn der Verkäufer mit der Lieferung der Waare in Verzug kommt?.- 12. Ueber das Pfandrecht des Kaufmanns.- 13. In welcher Form muss der aussergerichtliche Pfandverkauf unter Kaufleuten verabredet und beurkundet sein?.- 14. In welchen Fällen hat der Kaufmann ein Zurückbehaltungsrecht an beweglichen Sachen etc.?.- 15. Steht dem Frachtführer oder Spediteur ein Zurückbehaltungsrecht an dem vom Verkäufer an den Käufer gesandten Frachtgut zu und zwar wegen Forderungen, welche er an den Verkäufer hat?.- 16. Wie sind Pfänder und retinirte Sachen im Falle des Con-curses der Schuldner zu realisiren?.- 17. Wann kann ein dinglicher Arrest stattfinden?.- 18. Welche Eechte erwirbt der Gläubiger durch die im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes erfolgte Pfän-dung und wann ist dieselbe unzulässig?.- 19. Was sind Differenzgeschäfte und sind dieselben klagbar?.- 20. Welcher Unterschied ist zwischen den Lieferungskäufen mit fester Lieferungszeit (Fixgeschäfte) und den übrigen Lieferungskäufen in Bezug auf die Wirkung welchen der Verzug eines Theils auf die Rechte und Verpflichtungen der Contrahenten ausübt?.- 21. Welche Eechte stehen dem Käufer eines Inhaberpapiers, 1. welchem ein bereits amortisirtes Papier, und 2. welchem ein bereits zur Amortisation aufgerufenes Papier geliefert wird, dem Verkäufer gegenüber zu?.- 22. lieber den Handel mit verloosbaren Werthpapieren.- 23. Welche Eechte stehen dem Käufer eines Loospapieres, welchem ein bereits ausgelostes geliefert wird, seinem Verkäufer gegenüber zu?.- 24. Wie hat die Anzeige von der Vertragswidrigkeit einer gekauften Waare zu geschehen?.- 25. Wann hat die Anzeige von der Vertragswidrigkeit einer gekauften Waare zu geschehen?.- 26. Welche Wirkung hat der Factura-Vermerk: "Eeclamationen werden nur bis 8 Tage nach Empfang der Waare berücksichtigt?".- 27. Muss der Käufer einer Waare, deren Unbrauchbarkeit sich erst bei dem Verkauf entdecken Hess, bezahlen?.- 28. Welche Verpflichtungen und welche Eechte hat der Käufer, der die ihm von einem anderen Orte übersandte Waare beanstandet?.- 29. Welche Folgen entspringen für den Käufer daraus, wenn ihm der Verkäufer über die Bestellung hinaus Waaren zugeschickt, und ersterer dies nicht sofort gerügt hat?.- 30. Wie lange bleibt bei einem unter Abwesenden gestellten Antrage der Antragende gebunden?.- 31. Wem steht das Anrecht auf einer Lebens-Versicherungs-Police zu Gunsten Dritter zu?.- 32. Wie muss eine Verpfändung der Lebens-Versicherungs-Police erfolgen?.- 33. Haftet der Uebernehmer eines Handelsgeschäfts den Geschäfts-Gläubigern?.- 34. Welche Form ist bei Bürgschaften zu beobachten?.- 35. Ueber den Erwerb von Inhaberpapieren.- 36. In welcher Weise haftet der Bankier und der Commissio-när für die Güte der zum Einkauf empfohlenen Wertpapiere?.- 37. Welche Rechte entstehen für den Committenten, wenn der Bankier den ihm ertheilten Auftrag gar nicht oder zu spät ausführt?.- 38. Welche Eechte hat der Käufer von Coupons gegen den Verkäufer, wenn seiner Zeit Zahlung nicht geleistet wird?.- 39. Was versteht man unter Compensation, und wann ist dieselbe zulässig, namentlich auch im Concurse?.- 40. Wann verjähren geschäftliche Forderungen?.


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