Das Lehrbuch konzentriert sich auf die Grundstrukturen des Handelsrechts und diejenigen Bereiche, die in den Prüfungen von allen Studierenden beherrscht werden müssen. Deshalb stehen vor allem die Schnittstellen des Handelsrechts zum Bürgerlichen Recht im Zentrum des Lehrbuchs. Die wechselseitigen Verzahnungen verdienen besonderes Augenmerk. Die Stoffkonzentration und die Bezüge zu den anderen Pflichtfächern trainieren das Verständnis für das Zusammenwirken der verschiedenen Rechtsnormen in einer dem Anspruch auf ¿Einheit¿ gerecht werdenden Rechtsordnung.
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht.- Der Kaufmann als subjektive Anknüpfung des Handelsrechts.- Der Schutz des Privatrechtsverkehrs durch das Handelsregister.- Das Recht der Firma.- Die handelsrechtliche Vertretungsmacht.- Der Kaufmann als Absatzmittler.- Die allgemeinen Vorschriften für Handelsgeschäfte.- Der Handelskauf.- Das Kommissionsgeschäft.- Das Vertragsrecht der Transportgeschäfte.- Kontrollfragen.