Prof. Dr. Andreas Funke ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
1. Teil Einleitung: Das Anliegen.- Zur Orientierung.- 2. Teil Grundlegung: Das Anspruchsmodell des Verwaltungsrechts: Rechte und Ansprüche als Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe.- Von der Norm zum subjektiven Recht, vom subjektiven Recht zum Anspruch.- Die Ansprüche des Verwaltungsrechts.- Die Ausgestaltung von Rechten durch Spielräume in den verwaltungsrechtlichen Normen.- Die prozessuale Relevanz der Ansprüche.- Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten.- Die Verbandsklagen.- 3. Teil Die verwaltungsrechtlichen Falltypen: Verwaltungsrechtliche Fälle konstruieren und lösen: Kartierung des Geländes.- Falltypus 1: gewöhnliches Leistungsbegehren, originärer Anspruch auf Vornahme eines Realakts.- Falltypus 2: gewöhnliches Leistungsbegehren, originärer Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsaktes.- Falltypus 3: kassatorisches Leistungsbegehren, reaktionsrechtlicher Anspruch des Adressaten eines Verwaltungsakts auf dessen Aufhebung.- Falltypus 4: kassatorisches Leistungsbegehren, reaktionsrechtlicher Anspruch eines Dritten auf Aufhebung eines Verwaltungsakts.- Falltypus 5: gewöhnliches Leistungsbegehren, auf ein Reaktionsrecht gestützt.- Falltypus 6: gewöhnliches Leistungsbegehren, Reaktion auf Verletzung eines formellen subjektiven öffentlichen Rechts.- Das Normenkontrollbegehren.- 4. Teil Ausblick: Fazit: das Anspruchsmodell - wozu?.- Anregungen für die juristische Ausbildung.