Dieses Lehrbuch behandelt die für die strafrechtliche Fallbearbeitung unerlässlichen Grundlagen. Auswendig gelernte Schemata und Definitionen allein reichen für eine angemessene Behandlung strafrechtlicher Probleme nicht aus. Wer aber die allgemeinen Grundlagen der Straftat verstanden und die sich daraus ergebenden Elemente mit ihren Definitionen zur Hand hat, ist in der Lage, auch mit unbekannten Problemen zurecht zu kommen.
Das Buch bietet dafür zahlreiche Vorschläge neuer Definitionen, die in die Erläuterung der allgemeinen Grundlagen der Straftat eingebettet sind. Für die Umsetzung in die strafrechtliche Fallbearbeitung wird ein Einheitsschema präsentiert, das sich aus den sachlichen Anforderungen ableitet, die an jede Form der Straftat zu stellen sind. In der jeweiligen Konkretisierung bietet es für die Prüfung jedes denkbaren Straftatbestandes eine sinnvolle Grundlage. Insbesondere am Anfang des Studiums ¿ aber auch noch in der Examensvorbereitung ¿ bleibt angesichts der Fülle des zu lernenden Stoffs für das Verständnis der Grundlagen oft kein Raum mehr. Die Devise des Buches lautet daher: Verstehen statt stures Auswendiglernen!
Das Werk bietet einerseits das Rüstzeug für alle, die für den Studienbeginn im Strafrecht nach etwas suchen, das abstrakte Grundlagen des Allgemeinen Teils mit der konkreten Umsetzung in die Fallbearbeitung verknüpft. Gleichermaßen geeignet ist es aber auch für fortgeschrittene Studierende in der Examensvorbereitung und nicht zuletzt für all diejenigen Lehrenden, die ein Interesse daran haben, die Strukturen und Grundlagen der strafrechtlichen universitären Ausbildung neu zu überdenken.
Prof. Dr. Georg Freund ist seit 1992 Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg.
Annika Bünzel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
§ 1 Die Bestimmung der Straftatelemente auf gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage (Art. 103 II GG, § 1 StGB).- § 2 Der Aufbau der Straftat in der Fallbearbeitung und die dafür notwendigen Definitionen der allgemeinen Straftatkriterien am Beispiel des vollendeten Erfolgsdelikts.- § 3 Vermeintliche Besonderheiten der Prüfung eines Versuchsdelikts.- § 4 Die Prüfung von Straftaten, die einen Verstoß gegen eine monistisch legitimierte Verhaltensnorm voraussetzen.- § 5 Allgemeine Hinweise zur strafrechtlichen Gutachtentechnik.- § 6 Exemplarische Verdeutlichung der Straftatelemente und ihrer Konkretisierung anhand eines einfachen Falles.- § 7 Musterklausur "Außer Kontrolle - Von Viren und Menschen".