Bültmann & Gerriets
Die Inquisition. Strafprozessrecht mit dem Tatbestand der Häresie im Kirchenrecht
von R. Jan Kalus-Kersten
Verlag: GRIN Verlag
Hardcover
ISBN: 978-3-668-09958-6
Auflage: 1. Auflage
Erschienen am 10.12.2015
Sprache: Deutsch
Format: 210 mm [H] x 148 mm [B] x 3 mm [T]
Gewicht: 51 Gramm
Umfang: 24 Seiten

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Klappentext

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Universität Mannheim (Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Reconquistá, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenige hinterfragen Beweggründe, Ursachen und Wirkungen der Inquisition oder anders formuliert, was war die Inquisition? Was war die Aufgabe dieser Institution? Diente sie ausschließlich zum Machterhalt der Jurisdiktionsgewalt des Papstes? Würde man die Fragen weiter verfolgen, neue stellen oder vertiefen, wird einem deutlich, das die Inquisition sowohl als Institution als auch als Substitut zur Regulierung von Interpretationen der Heiligen Schrift als auch zur Glaubenskonformität, weitaus mehr beinhaltete und nach institutionellen Vorbild eine Dauer benötigte, um dieses Instrument religiöser und politischer ¿Gerichtsbarkeit¿ zu werden.
Hierfür ist notwendig, dass man die Fragen nach rechtlicher Legitimation, nach strafrechtlicher Definition, Kumulationen innerhalb der Tatbestände sowie nach der Verfahrensweise stellt. Ähnlich wie im heutigen Strafprozessrecht, musste ein Tatbestand bestehen, um Anklage erheben zu können. Daher ist es im besonderen Maße notwendig, dass ein Tatbestand definitorisch erfasst ist. Denn sowohl Verfahrensweise als auch die Definition für eine strafrechtliche Verfolgung von Tatbeständen, sind im Verlauf des Mittelalters immer durch Anwendung geprägt, folglich durch regionale und situative Gegebenheiten, nicht durch allgemeine Festlegung. Im Inquisitionsverfahren muss der Tatbestand der Häresie vermutet werden, doch dieser musste definiert sein, um einen rechtsgültigen Charakter zum Tatbestand aufweisen zu können sowie die Differenzierungen nach Schwere der Tat, um dementsprechend ein Strafmaß festlegen zu können. Im Vergleich zu anderen Verfahrensarten im Mittelalter, wies das Inquisitionsverfahren gewissen Neuerungen auf, daher wird der Inquisitionsprozess und die Frage nach dem Inhalt und Verfahrensweg den Kern dieser Arbeit ausmachen, da eine Abgrenzung zu den anderen Verfahrensarten wie dem Akkusations- und Infamationsprozess notwendig ist, um die Innovation darzustellen sowie die spätere Institutionalisierung als Amt.


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