Seit der Umsetzung der siebenten EG-Richtlinie enthalten die deutschen Konzernrechnungslegungsvorschriften dreiundneunzig Rechtsvorschriften mit Wahlrechten. Faktisch besteht bei den meisten davon keine Wahlmöglichkeit, so daß auf die Wahlrechte verzichtet werden könnte.
1 Einleitung.- 2 Wahlrechte innerhalb der Konzernrechnungslegungsvorschriften.- 3 Zweck des Konzernabschlusses.- 4 Auslegung und Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften.- 5 Bedeutung der Generalnorm und des overriding principle für die Rechnungslegungsvorschriften.- 6 Zur generalnormkonformen Ausübung von Wahlrechten der Konzernrechnungslegungsvorschriften.- 7 Schlußbetrachtung.
Dr. Frank Peter Peffekoven ist wissenschaftlicher Assistent und Habilitand bei Prof. Dr. Friedrich-Wilhelm Lausberg an der Universität der Bundeswehr Hamburg.