Jahrgang 1949, Immobilienmakler, langjähriger Vize-präsident des IVD bis 2015, Seminarleiter bei IHK, Verbänden und Firmen, Dozententätigkeit bei verschiedenen Bildungsträgern im Immobilienbereich mit den Themen: Immobilienwerbung und Wettbewerbsrecht, Existenzgründung Immobilienmakler, Maklerrecht,
Autor verschiedener Titel zum Thema Wettbewerbsrecht für Immobilienfirmen, Mitglied im Regionalausschuss Gelsenkirchen der IHK Nord Westfalen, Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Gelsenkirchen, ehrenamtlicher Finanzrichter am Finanzgericht Münster, Betreuer der Wettbewerbshotline im IVD, Immobilienverband Deutschland e.V.
Die Werbung von Maklern, Bauträgern, Wohnungsunternehmen und Vertriebsgruppen für Immobilien soll informieren und zur Reaktion motivieren. Was sich so einfach anhört, kann bei Beachtung aller Regeln kompliziert werden - und teuer - besonders, wenn Fehler unterlaufen. Der Gesetzgeber hat sinnvolle Regeln für die Werbung aufgestellt, die Verbraucher und Mitbewerber schützen sollen. Der Dreh- und Angelpunkt ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die in der Vergangenheit unübersichtlich gewordene Rechtsprechung hat mit den gefestigten Kernaussagen Einzug in das neue UWG gefunden. Dennoch ist die Materie weiterhin komplex und unübersichtlich. Rudolf Koch erklärt umfassend und fachkundig, was es mit dem UWG auf sich hat, zeigt anschaulich, welche Aussagen in Anzeigen erlaubt oder verboten sind. Er beschreibt seine Erfahrungen mit Abmahnern, Wettbewerbsvereinen und Mitbewerbern und zeigt auf, wie Betroffene reagieren können. Mit seinem fundierten Know-how schafft er Klarheit, nennt Ross und Reiter, die wichtigsten Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen und stellt Urteile mit verschiedenen Aussagen gegenüber.