Bültmann & Gerriets

AGB für VB-Koffer

Wir freuen uns, dass Sie uns die Lieferung Ihrer Examensliteratur anvertrauen. Wir wissen, dass dies für Sie eine sehr wichtige Sache ist und daher tun wir unser Bestes, damit Sie rundum zufrieden sein werden.

Damit Sie und wir wissen, wie wir ggf. auftretende Probleme fair lösen, haben wir folgend die relevanten Punkte geregelt. Juristisch handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen.



1. Mietsachen

Sie mieten ein Paket aus mehreren Büchern. Die exakten Titeln sind von Examen und Bundesland abhängig und gehen aus Ihrer Auswahl hervor. Autor und Titel werden Ihnen in der Bestellbestätigung ausdrücklich mitgeteilt.

Die Bücher werden in der Auflage (bzw. dem Nachlieferungsstand) geliefert, der im Versandzeitpunkt dem Buchhandel als Neuware vom Verlag geliefert wird. Altauflagen oder ältere Einsortierstände liefern wir nur auf ausdrücklichen Wunsch nach entsprechender Absprache.

Wenn nach dem Versandzeitpunkt eine Neuauflage an den Buchhandel ausgeliefert wird, senden wir diese auf ausdrücklichen Wunsch gegen eine Portobeteiligung von 5 Euro zu. Die Rücksendung dieser Titel erfolgt zusammen mit dem ursprünglichen Paket.



2. Zustand der Mietsachen

Wir prüfen jedes Buch vor dem Versand auf Vollständigkeit und Mängel, die die Nutzbarkeit im Examen beeinträchtigen. Die Bücher weisen jeweils die üblichen Gebrauchspuren einer verantwortungsvollen Nutzung bei vorherigen Vermietungen auf.

Sie prüfen innerhalb der ersten 3 Tage nach Erhalt der Mietsache jedes Buch und zeigen Mängel per E-Mail an. Insbesondere prüfen Sie auf Transportschäden und etwaige verbotene Anstreichungen oder Markierungen, die Ihnen im Examen nachteilig zugerechnet werden könnten. Erfolgt keine Anzeige gelten die Mietsachen als mangelfrei geliefert.



3. Mangelhafte Mietsachen

Zeigen Sie fristgerecht Mängel an, die eine Nutzung im Examen ausschließt, und ist es zeitlich noch möglich, mangelfreie Exemplare rechzeitig an Sie zu senden, liefern wir Ersatz. Ist eine Nachsendung nicht möglich oder gelingt sie uns nicht rechtzeitig, reduziert sich die Miete in dem Anteil, den der Ladenpreis des mangelhaften Buches zur Summe der Ladenpreise aller Bücher in dem Paket hat. Eine weitergehende Haftung übernehmen wir nicht.



4. Zulässigkeit als Hilfsmittel

Wir prüfen regelmäßig, ob die von uns angebotenen Titel als Hilfsmittel von dem für Sie zuständigen LJPA zugelassen sind. Wir garantieren dies aber nicht und haften nicht, wenn das zuständige LJPA bzw. die zuständige Behörde bestimmte Titel oder Auflagen bestimmter Titel nicht zulässt und Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.

Sie prüfen daher anhand der von uns angekündigten Lieferungen sowohl bezüglich Titel als auch Auflagen der Titel bzw. Einsortierungsstand der Gesetze, dass diese in Ihrem Examen zulässig sind. Sollten Sie Probleme feststellen, kontaktieren Sie uns unverzüglich per E-Mail. Wir werden dann gemeinsam die für Ihren Examenserfolg optimale Lösung finden.



5. Schäden und Verluste

Wir versenden als versichertes DHL-Paket. Sie dokumentieren Transportschäden mittels Fotos und lassen diese - soweit möglich - von der Zustellperson quittieren.

Falls die Mietsachen während der Mietzeit bei Ihnen beschädigt werden oder verloren gehen, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Ist die Mietsache nicht mehr vermietbar oder kann später nicht als Altauflage verkauft werden, stellen wir diese zum Ladenpreis des Buches in Rechnung und überlassen Ihnen die beschädigte Mietsache.

Als schwere Schäden gelten immer: herausgetrennte Seiten (auch solche, die teilweise herausgerissen sind), Wasser/Kaffee/etc. Schäden, Anstreichungen oder Markierungen, die nicht restlos und ohne Schäden gelöscht werden können, ganz oder teilweises Abreißen von Buchrücken oder -deckel.

Bei leichteren Schäden finden wir einen fairen Ausgleich.

Wenn Sie Anstreichungen, Markierungen, Klebezettel oder ähnliches verwenden, müssen Sie diese rückstandslos vor der Rücksendung entfernen. Entfernen Sie diese nicht, berechnen wir für den Aufwand der Kontrolle und Entfernung pro Buch 50 Euro.



6. Zusendung und Rücksendung

Wir senden Ihnen die Mietsachen mit DHL zu. Sie erhalten einen Trackinglink. Bei Ausbleiben der Zustellung informieren Sie uns frühzeitig. Sofern dies zeitlich noch möglich ist, senden wir ein Reservepaket. Für Verzögerungen oder Fehler von DHL haften wir nicht über die Summe hinaus, die wir als Schadensersatz aus dem Vorgang von DHL abzüglich unserer Kosten erhalten haben.

Sie senden uns die Mietsachen mit dem Rücksendelabel zurück. Das Rücksendelabel erhalten Sie mit der Lieferung von uns. Sie tragen die Verantwortung für die sehr sorgfältige Verpackung gemäß der Ihnen dafür übermittelten Anleitung. Stabiles Paketband stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie geben die Rücksendung am ersten Werktag nach der letzten Prüfungsleistung, für die Sie die Bücher gemietet haben, bei DHL auf. Eine verspätete Aufgabe bei DHL, die Sie zu vertreten haben, berechtigt uns, Ihnen die entgangene Miete durch eine verpasste Anschlussvermietung in Rechnung zu stellen.

Die Versandkosten tragen wir. Wenn Sie nicht das Rücksendelabel verwenden, tragen Sie die Rücksendekosten.



7. Rücktritt

Sie können bis 1 Monat vor dem angekündigten Versandtermin ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Wenn Sie mit dem Rücktritt einen Ersatztermin buchen, können Sie bis 7 Tage vor dem geplanten Versandtermin zurücktreten.

Für die Examensmonate außer Juni und Dezember können zu auch ohne Ersatztermin bis 7 Tage vor dem geplanten Versandtermin zurücktreten.

In anderen Fällen sind wir berechtigt, Ihnen die entgangene Miete in Rechnung zu stellen, wenn es uns nicht gelingt, die Mietsachen in dieser Zeit anderweitig zu vermieten. Sie dürfen uns Ersatzmieter vorschlagen, die wir ohne sachliche Gründe nicht ablehnen dürfen.

Sollten Sie die Miete zum Zeitpunkt des Rücktritt bereits bezahlt haben, erstatten wir diese innerhalb von 14 Tagen durch Überweisung auf Ihr Bankkonto.



8. Rechtliche Vorbehalte

Sollte das Buchpreisbindungsgesetz oder die dazu maßgebliche Rechtsprechung die Vermietung von Büchern in der hier praktizierten Form untersagen, sind wir berechtigt, den Mietvertrag so zu kündigen, dass uns kein Rechtsnachteil entsteht.

Die Vermietung der Kommentare und Gesetze beruht auf einem Lizenzvertrag mit dem C.H. Beck Verlag. Sollte dieser auslaufen, gekündigt oder so geändert werden, dass eine Aufrechterhaltung der Vermietung rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich ein Zuschussgeschäft wird, sind wir berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Wir werden in diesem Fall die Kündigung so frühzeitig aussprechen, wie wir Kenntnis von den geänderten Umständen erlangen.